- Feuerwehralarmierung Für die Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren wird bundesweit das Feuerwehrsignal verwendet (dreimal in der Höhe gleich bleibender Dauerton von je 12 Sekunden, mit je 12 Sekunden Pause zwischen den Tönen).
Dieses Sirenensignal richtet sich nicht an die Bevölkerung. - Warnung der Bevölkerung Alarm zur Verbreitung von Durchsagen z. B. über Rundfunkgeräte (auf- und abschwellender Heulton von 1 Minute Dauer).
Er richtet sich an die Bevölkerung in Gebieten mit besonderem Gefahrenpotential (Hochwassergebiete, Kernkraftwerke, Chemiewerke), ist aber nicht bundesweit vorhanden. Teilweise hat dieses Signal je nach dem örtlichen Gefahrenrisiko auch eine spezielle Bedeutung, z. B. „Sofort Türen und Fenster schließen, Aufenthalt im Freien vermeiden, Radio einschalten und auf Durchsagen achten!“
Es ist Sache der zuständigen Katastrophenschutzbehörden der Länder, in der Regel die Kreise und kreisfreien Städte, die Nutzung und die Bedeutung ihrer Sirenen für die örtliche Alarmierung und Warnung festzulegen.
Wie wird die Bevölkerung gewarnt, wenn keine Sirenen verfügbar sind?
Die Bevölkerung wird dann durch Lautsprecherfahrzeuge oder mobile Sirenenanlagen gewarnt.
Wer verwaltet die Sirenen, wartet sie, und lässt sie aufstellen?
Zuständig sind die Kreisverwaltungsbehörden bzw. die Gemeinden.
Wie wird über den Aufstellungsort einer Sirene entschieden?
Das Ziel ist eine flächendeckende Beschallung im zu versorgenden Bereich.
Wie oft werden Sirenen getestet und mit welchem Signal?
„Feuerwehrsirenen“ werden monatlich samstags getestet. Für die „Katastrophenschutzsirenen“ gibt es keinen festen Erprobungsrythmus. Angestrebt ist hier eine landesweit einheitliche Erprobung ein- bis zweimal pro Jahr.
Müssen Städte bzw. Gemeinden Sirenen aufstellen? Wenn ja, warum?
Jede Feuerwehr – ausgenommen Feuerwehren, deren Alarmierung auf andere Weise sichergestellt ist – muss durch Sirenen alarmiert werden können.
Die Aufstellung von „Katastrophenschutzsirenen“ erfolgt grundsätzlich freiwillig.
Aus welcher Zeit stammen Sirenen? Was war ihre frühere Bedeutung, was ist ihre heutige?
Das Alter des Bestands ist unterschiedlich. Der o. g. Alarm zur Verbreitung von Durchsagen bedeutete früher „Luftalarm“. Die Bedeutung des Signals „Alarm bei Feuer oder anderen Notständen“ war immer gleich.
(Quellen: Bayerisches Staatsministerium des Innern)